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Der Schreiber IV des Codex Sangallensis 857 und die *C-Fassung des Nibelungenlieds
Erstaunliche Dimensionen hat im Verlauf der letzten 20 Jahre die Produktivität des unbekannten Skriptoriums angenommen, dem wir die St. Galler Handschrift 857 verdanken. Nicht nur die sieben Texte, die in der berühmten Sammelhandschrift vereinigt sind Parzival, Willehalm, Strickers Karl, Nibelungenlied und Nibelungenklage, dazu (nach neueren Erkenntnissen) Fussesbrunnens Kindheit Jesu und Heimesfurts Unser Frauen Hinfahrt sind in diesem Skriptorium abgeschrieben worden. Auch eine zweite Nibelungenlied-Handschrift (Karin Schneider) und eine zweite Parzival-Handschrift (Nigel F. Palmer) sollen hier entstanden sein: beide in völlig abweichendem Format und Layout, beide geschrieben vom Schreiber IV des Codex Sangallensis. Dieser Schreiber, der in der großen Handschrift nur mit 18 Strophen des Nibelungenlieds (Str. 2,1-19,2) vertreten ist, wäre demnach einer der Hauptschreiber des Skriptoriums, der ein besonders großes Pensum zu bewältigen hatte. Dabei galt er noch Werner Schröder als Gehilfe, der wegen seiner nachlässigen Schreibweise schon nach ganz kurzer Zeit wieder abgelöst wurde. Wenn Karin Schneider Recht hat, bekam dieser Gehilfe (vor oder nach seiner Ablösung als Nibelungenlied-Schreiber) den Auftrag, eine zweite Abschrift des Nibelungenlieds herzustellen, von der Fragmente (Sigle: E) in Berlin erhalten sind. Allerdings war diesmal nicht ein Text der Fassung *B die Grundlage der Abschrift, sondern (wie zuerst Palmer festgestellt hat) eine Handschrift der *C-Fassung. Handschriften beider Redaktionen *B und *C müssten demnach dem Skriptorium zur Verfügung gestanden haben eine einigermaßen sensationelle These. Schreiber IV verfertigte außerdem noch (so Palmer) die erwähnte zweite Parzival-Handschrift (fragmentarisch in Wien erhalten); Vorlage war diesmal entweder der Sangallensis selbst oder dessen Vorlage.
Seiten 125 - 127
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZfdPhdigital.de/ZFDPH.01.2009.125
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