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Else Ebel, Der Konkubinat nach altwestnordischen Quellen. Philologische Studien zur sogenannten Friedelehe. Berlin 1993. 195 S. (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 8)
Seit siebzig Jahren, seit der Rechtshistoriker Herbert Meyer 1927 (Friedelehe und Mutterrecht) die hauptsächlich auf der Grundlage der altisländischen Sagas beruhende Behauptung aufstellte, es habe bei den Germanen eine Friedelehe gegeben, wurde und wird dies weiterhin als sicher nachgewiesene Tatsache ausgegeben. Eine solche Ehe (Konsensehe), die allerdings mit Zustimmung der Sippe der Frau aufgrund beiderseitiger Übereinstimmung geschlossen wurde, habe einen gleichwertigen Rang wie die Vertragsehe gehabt. Es habe also seit alters her zwei Formen der Ehe nebeneinander gegeben, und zum Beweis zog man flugs die altisländische Saga heran, der man einen hohen Quellenwert für die pagane Zeit zuschrieb; Andreas Heusler metaphorisierte repräsentativ in den 20er Jahren: Wer sich den altdeutschen Menschen blutwarm machen will, der gehe zu den Sagas. Inzwischen hat sich der Wind gedreht: das Zeugnis der Saga gilt nicht mehr für die germanische Zeit, sie spiegelt weit mehr die Verhältnisse der Schreibezeit, d. h. des 13. Jahrhunderts wieder. Else Ebels Arbeit stellt sich die Frage, ob sich durch eine philologische Analyse erweisen läßt, daß die sozialen Verhältnisse, so wie sie sich in den Sagas darstellen, auf eine vorliterarische ursprünglichere germanische Zeit zurückdeuten (S. 12), daß die literarischen Denkmäler des Nordens neben der Vertragsehe eine zweite echte freiere Eheform (S. 12) belegten. Ihr Ergebnis ist negativ, es habe eine solche Friedelehe als eine freie Ehe zwischen zwei gleichberechtigten Partnern nicht gegeben, sondern es handele sich dabei eindeutig um minderrechtliche Verbindungen mit meist sozial wenig gut gestellten Frauen (S. 173).
Seiten 89 - 90
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZfdPhdigital.de/ZFDPH.01.1998.089
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