Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrer Kölner Dissertation aus dem Jahre 2002 mit den Verhörprotokollen aus Osnabrücker Hexenprozessen. In den Jahren 1636 bis 1639 wurden in Osnabrück mindestens 59 Frauen und fünf Männer Opfer des Hexenwahns. Die Verhörprotokolle der Hexenprozesse bilden eine wichtige Quelle für verschiedene Bereiche der Sprachgeschichtsforschung. Die Gerichtsschreiber verschriftlichen gesprochene, meist dialektale Sprache von Dialogen, die in einer asymmetrischen, institutionell geprägten und emotional aufgeladenen Kommunikationssituation stattfinden. Die Osnabrücker Verhörprotokolle sind sowohl in simultan zu den Verhören verfassten Mitschriften als auch in Abschriften überliefert. Sie eignen sich daher, dies die Ansicht der Verfasserin, in besonderer Weise zur Untersuchung des historischen Verhältnisses von gesprochener und geschriebener Sprache. Untersuchungsort und -zeitraum führen des Weiteren zur Frage nach der ‚Sprachwahl‘, denn in Norddeutschland, so auch in Osnabrück, ist das Hochdeutsche in den 40er Jahren des 17. Jahrhunderts bereits amtliche Schriftsprache, das Niederdeutsche in fast allen Domänen der Mündlichkeit nach wie vor die gesprochene Sprache. Es stellt sich die Frage, welche Schreibsprachform für die niederdeutschen Dialogsituationen verwandt wurde. Schließlich lässt sich anhand von Verhörprotokollen die Entwicklung verwaltungssprachlicher Textsorten aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2008.01.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-25 |
Seiten 152 - 155
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