Souverän ist, wer „letztinstanzlich“ entscheidet, so das geläufige Begriffsverständnis. Mit Jean Bodin verengt sich im 16. Jahrhundert der bis dahin sehr weite Begriff, wird er doch fortan in der politischen Theorie für diejenige Instanz reserviert, die die öffentliche Gewalt und insbesondere die der Gesetzgebung inne hat. Der Souverän steht dabei an der Spitze, das Herrschaftsgefüge ist hierarchisch organisiert. Diese räumliche Topologie wird auch durch die etymologische Wortbedeutung nahegelegt, denn das ‚Souveräne‘ (super, mittellateinisch superanus) verweist auf das ‚Darüber-Befindliche‘. Um Figuren, die sich im Herrschaftsgefüge ‚darüber‘ befinden, die die Entscheidungsmacht haben und mit dieser ein vor allem juridisch kodiertes Feld beherrschen, um solche Figuren soll es also in der 2009 erschienenen Habilitationsschrift „Figuren der Souveränität“ des Philosophen Friedrich Balke gehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2012.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-12 |
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