Henrike Manuwald behandelt in ihrer Kölner Dissertation, die durch ein Seminar Joachim Bumkes angeregt und von Ursula Peters betreut wurde, die ‚Große Bilderhandschrift‘ (GB) von Wolframs „Willehalm“. Diese Bezeichnung stammt von dem Rechtshistoriker Karl von Amira, dessen Interesse an der literarischen GB durch ihre Nähe zu den vergleichbar eingerichteten Codices picturati des Sachsenspiegels (bzw. zu deren zu postulierender Stammhandschrift) geweckt worden war. Die Blätter der GB haben die Größe von ca. 300 x 230 mm, sie sind zweispaltig angelegt, wobei die Textspalten innen, die etwa doppelt so breiten Illustrationsspalten außen liegen, so dass bei aufgeschlagener Handschrift die breiteren Bildspalten den Text flankieren und dominieren (S. 534). In den erhaltenen Fragmenten weisen die Textspalten 30 Zeilen und etwas mehr als 30 Verse auf (S. 55 und Anm. 10), die Illustrationsspalten enthalten meist drei Bilder. Daraus ergibt sich ein ursprünglicher Umfang von 216 oder 224, möglicherweise 230 Blättern (S. 57 f. und Anm. 23) mit etwa 1300 Bildern. Erhalten sind ganz oder fragmentarisch 10 Blätter mit 55 Bildern (S. 60). Deren Text stammt von einem Schreiber, bei den Bildern, bei denen es sich um rahmenlose kolorierte Federzeichnungen auf Pergamentgrund handelt, lassen sich zwei Illustratoren unterscheiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2009.03.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-10 |
Seiten 459 - 463
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