Die Frage, wie die Verse 307, 26-30 von Wolframs ‚Willehalm‘ zu verstehen sind, erregt die Gemüter. Spricht Giburg hier den Heiden den Status der Gotteskindschaft zu und verläßt damit den Boden der Orthodoxie oder tut sie das nicht? Im Kommentar zur Ausgabe hatte ich mich vorsichtig für die erste Möglichkeit entschieden, die als communis opinio gelten durfte. Die Entscheidung war mir nicht leicht gefallen, weil sie – wie man damals annehmen mußte – der einen Stelle eine Riesenlast an Bedeutung aufbürdete. Doch sah ich keine plausible philologische Alternative. So formulierte ich mein Ergebnis mit zaghaftem Vorbehalt („dürfte“, „scheint“, „würde“, „wäre“, „mindestens denkbar“) und verzeichnete, um die Diskussion offenzuhalten, explizit die konkurrierenden Erklärungen (S. 1025 f. mit S. 800). Der erwünschte Widerspruch kam von Fritz Peter Knapp. Sein Gegenvorschlag konnte mich allerdings nicht überzeugen und veranlaßte mich, meine Position zu bekräftigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.1998.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-01-01 |
Seiten 75 - 80
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