Nachdem sich seit der Mitte der 1980er Jahre rasch die plurizentrische Beurteilung der auf mehrere Staaten verteilten deutschen Sprache zumindest in der germanistischen Linguistik, weniger in der Laienwelt, durchgesetzt hatte, gab es nicht nur Kritik an der Theorie streng staatenbegrenzter ‚nationaler‘ Varietäten, sondern erhob sich auch die Frage, welcher Wortschatz tatsächlich ganz oder teilweise staatsspezifisch gilt und welcher über mehrere Staatsgebiete oder Teile von ihnen verbreitet ist. Sobald dieser spezifische Wortschatz aber in einem oder in mehreren Staaten von den Sprachbenützern standardsprachlich anerkannt ist, besitzt er für diese Bereiche auch Normstatus und darf von Angehörigen anderer Regionen mit anderen Varianten nicht als dialektal oder gar als standardsprachlich unzulässig abgelehnt werden, was leider immer noch häufig und besonders in Norddeutschland im Hinblick auf den Süden sowie im Ausland im Unterricht von Deutsch als Fremdsprache geschieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2009.01.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-24 |
Seiten 153 - 155
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