Dass im 13. Jahrhundert für alle Lebensbereiche die Schriftlichkeit – sowohl in lateinischer wie auch in deutscher Sprache – stark zunimmt, ist eine bekannte Tatsache. Im Bereich des Rechts handelt es sich um eine Veränderung in zweifacher Hinsicht: Neben lateinischen entstehen deutsche Schriftstücke, und mündliche Verfahrensweisen werden mehr und mehr in die Schriftlichkeit überführt. Aus diesem „volkssprachlichen Verschriftlichungsprozeß des Rechts“ betrachtet Christa Bertelsmeier-Kierst für das 13. Jahrhundert zwei Prosatextgruppen genauer: die Urbare und die Rechtsbücher „Sachsenspiegel“ und „Schwabenspiegel“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7806.2010.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7806 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
Seiten 459 - 462
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